Hegegemeinschaftist nach § 10 a BJagdG ein Zusammenschluss von Jagdausübungsberechtigten mehrerer Jagdbezirke zu Zwecken der Hege des Wildes. Die H. ist anders als die Jagdgenossenschaft eine privatrechtliche Vereinigung.
Weitere Begriffe : Lohneinbehaltungsabrede | Medizinische Vorsorge | Liberalismus |
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