Hereditas (lat. Erbschaft), Gegenstand der Erbfolge im röm. Recht; zwischen dem Tod des Erblassers und der Annahme der E.schaft durch den Erben steht die Erbschaft niemandem zu, sie ruht (hereditas iacens); anders im heutigen Recht (Erbfolge); die Feststellung seines Erbrechts und die Herausgabe der E.schaft konnte der Erbe im röm. Recht mit der hereditas petitio (lat. Erbschaftsklage) verlangen.
Weitere Begriffe : Ertragshoheit | Herrenlose Sachen | Abschreckung |
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