Herrschaftsrecht

die Befugnis, auf eine Person oder einen Gegenstand selbst einzuwirken und alle anderen von einer Einwirkung auszuschließen (absolutes Recht, z.B. Eigentum). Steht im Gegensatz zum relativen Recht (Forderung) und zum Gestaltungsrecht.

ist das Recht, das eine Herrschaft über - einen Menschen oder - einen Gegenstand begründet (absolutes Recht). Das H. ist ein subjektives Recht und steht im Gegensatz zum relativen Recht und zum Gestaltungsrecht.

subjektives Recht.

gewähren eine Befugnis (subjektives Recht) über Personen oder Gegenstände derart, dass der Berechtigte von Dritten ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verlangen (Anspruch) bzw. über einen Gegenstand die Sachherrschaft ausüben kann (Eigentum).




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