Herrschaftsvertrag

ist der Vertrag, durch den die Herrschaft einer Person über andere begründet wird (Unterwerfungsvertrag, Gesellschaftsvertrag). Lit.: Voigt, A., Der Herrschafts vertrag, 1965; Zippelius, R., Allgemeine Staatslehre, 15. A. 2007




Vorheriger Fachbegriff: Herrschaftsrechte | Nächster Fachbegriff: Herrschaftswille


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen