Herstellungsvertrag

ein Vertrag, bei welchem sich die eine Partei verpflichtet, eine Sache herzustellen.
I. d.R. handelt es sich um einen Werkvertrag. Soll der Unternehmer (Hersteller) den Stoff, aus welchem die Sache herzustellen ist, beschaffen, so liegt ein Werklieferungsvertrag vor.




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