Hetzen von Hundenauf Menschen ist Übertretung nach § 366 Nr. 6 StGB. Tateinheit mit Körperverletzung, wenn Angegriffener verletzt wurde. Straflos bei Notwehr od. Notstand.
Weitere Begriffe : Erziehungsbeistand | Mehrfachversicherung | Zwangsexmatrikulation |
MMnews
|