Heuristik

Erfindungskunst, in der neueren Terminologie allgemein die Lehre von der Entdeckung und Systematisierung von Regeln zur Erlangung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. In der Kriminalistik das Auffinden von Beweisen durch den Kriminalisten. Hierin unterscheidet sich der Aufgabenbereich des Kriminalisten im Wesentlichen von dem der Staatsanwaltschaft, welche die Beweisführung vor Gericht zu vertreten hat.




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