Heuervertrag (§§23 ff. SeemG) ist der zwischen einem Besatzungsmitglied eines Seeschiffs und dem Reeder unter Mitwirkung des Seemannsamts geschlossene Arbeits vertrag. Lit.: Eßlinger, F., Die Anknüpfung des Heuervertrages, 1991; Hugendubel, M., Die Bestimmung des Arbeitsstatuts, 1998
Weitere Begriffe : Nachbarschützend | Acht Tage | Kindesentziehung |
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