Heuervertrag

(§§23 ff. SeemG) ist der zwischen einem Besatzungsmitglied eines Seeschiffs und dem Reeder unter Mitwirkung des Seemannsamts geschlossene Arbeits vertrag. Lit.: Eßlinger, F., Die Anknüpfung des Heuervertrages, 1991; Hugendubel, M., Die Bestimmung des Arbeitsstatuts, 1998

ist der Arbeitsvertrag zwischen Reeder und Besatzungsmitglied (auch Kapitän) eines Seeschiffs. Durch den H. wird das Heuerverhältnis begründet (sog. Anheuern).




Vorheriger Fachbegriff: Heuerverhältnis | Nächster Fachbegriff: Heuristik


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen