Aussetzung Hilfloser. (z.B. § 243 I S. 1 Nr. 6 StGB) ist, wer - wenn auch nur vorübergehend - nicht ohne fremde Hilfe sein bzw. sich nicht ohne fremde Hilfe aus einer Notlage befreien kann (nicht z. B. Schlaf).
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Weitere Begriffe : Verbalangebot | Offenlegung | Vorsorgepauschale
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