Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind Beamte der Polizei od. anderer Behörden (z.B. Jagdbeamte, Kriminalpolizei), die ausdrücklich als H.d.St. berufen u. verpflichtet worden sind. Sie haben den Weisungen der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten.
Weitere Begriffe : Verbraucherschutz | Mitarbeit der Ehegatten | teilnehmende Beobachtung |
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