Hofzuweisung

Ein Hof, der nicht dem Anerbenrecht untersteht und einer Erbengemeinschaft gehört, kann auf Antrag durch das Gericht einem der Miterben zu Alleineigentum gegen Abfindung der übrigen Miterben in Geld zugewiesen werden, § 13 ff. Grundstückverkehrsgesetz. Landgut.




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