d'Hondt'sches System (Höchstzahlverfahren) ist ein Berechnungsmodus zur Verteilung der Sitze eines Parlaments (oder sonstiger Gremien) nach der Zahl der für die Liste der einzelnen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen im Rahmen einer Verhältniswahl. Die für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmenzahlen werden nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt. Von den dadurch gewonnenen Zahlen werden die höchsten ausgesondert, und zwar so viele, wie Sitze zu vergeben sind. Für jede ausgesonderte Höchstzahl erhält die betreffende Partei einen Sitz. Das d\'H.S. ist inzwischen weitgehend abgelöst durch das „Verfahren der mathematischen Proportion“ nach Hare-Niemeyer (Hare-Niemeyer-Verfahren), das seit 1985 für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag gilt (vgl. § 6 BWG) und die leichte Begünstigung der großen Parteien durch das d\'H.S. vermeiden soll.
Weitere Begriffe : Besatzungsschaden | schlüssiges Handeln | Widerklage |
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