d'Hondt'sches System

(Höchstzahlverfahren) ist ein Berechnungsmodus zur Verteilung der Sitze eines Parlaments (oder sonstiger Gremien) nach der Zahl der für die Liste der einzelnen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen im Rahmen einer Verhältniswahl. Die für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmenzahlen werden nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt. Von den dadurch gewonnenen Zahlen werden die höchsten ausgesondert, und zwar so viele, wie Sitze zu vergeben sind. Für jede ausgesonderte Höchstzahl erhält die betreffende Partei einen Sitz. Das d\'H.S. ist inzwischen weitgehend abgelöst durch das „Verfahren der mathematischen Proportion“ nach Hare-Niemeyer (Hare-Niemeyer-Verfahren), das seit 1985 für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag gilt (vgl. § 6 BWG) und die leichte Begünstigung der großen Parteien durch das d\'H.S. vermeiden soll.

ist das von dem Belgier d’Hondt entwickelte Höchstzahl verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung auf die Fraktionen in einem nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Wahlrecht) gewählten Parlament. Die für die Parteien abgegebenen Stimmen werden nacheinander durch die Zahl 1, 2, 3 usw. geteilt; die verfügbaren Mandate werden sodann in der Reihenfolge der jeweils höchsten Zahlen den konkurrierenden Parteien zugewiesen. Das d’H.S. begünstigt die grösseren Parteien. Kleinere Parteien räumen dem System Hare-Niemeyer den Vorzug ein, weil es eine Sitzverteilung ermöglicht, die den auf die einzelnen Listen entfallenden Stimmen exakter entspricht. Nach diesem Verfahren, das nunmehr bei Bundestagswahlen anstelle des früher massgeblichen d’H. S. auf die Verteilung der Mandate nach Landeslisten Anwendung findet, wird die Gesamtzahl der Sitze mit der Stimmenzahl der einzelnen Partei multipliziert und durch die
Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien dividiert; daraus ergibt sich die Zahl der auf die Partei entfallenden Mandate.




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