Honoratbei Wechselinterzession ist derjenige, gegen den der Wechselregress zulässig ist und zu dessen Ehren die Ehrenzahlung geschieht, der H. Derjenige, der zu Ehren zahlt, ist der Honorant.
Weitere Begriffe : Steuerhoheit | Nichtwissen, Erklärung mit | Offizialanklage |
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