Huldentzug

im fränkischen Reich eine Strafe, die wie eine abgemilderte Friedlosigkeit wirkte. Sie führte den Verlust der königlichen Gnade herbei und wurde vom König gegen gewisse Missetaten angewandt (neben Amtsverlust, Lehnsverwirkung und Vermögenskonfiskation), die eine Kränkung des Herrschers darstellten. Seit dem 11. Jh. gab es neben dem königlichen auch den päpstlichen H.




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