Impfschäden

sind Gesundheitschäden, die infolge einer Impfung eintreten und über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen. Wer einen solchen Schaden durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder auf Grund des InfektionsschutzG angeordnete (Impfzwang) oder eine von einer Gesundheitsbehörde öffentlich empfohlene Schutzimpfung erleidet, hat Anspruch auf Entschädigungsleistungen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (§§ 60 ff. InfektionsschutzG v. 20. 7. 2000, BGBl. I 1045, m. Änd.). S. a. Aufopferungsanspruch.




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