Imprimatur

(lat. "es möge gedruckt werden"), kirchliche Druckerlaubnis.

(es möge gedruckt werden) wird die Druckerlaubnis genannt, die der Verfasser eines Schriftwerkes nach Durchsicht des Schriftsatzes gibt; der Begriff entstammt dem kath. Kirchenrecht (Publikationserlaubnis des Bischofs).




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