Index

([M.] Anzeiger, Verzeichnis) ist im katholischen Kirchenrecht das Verzeichnis der Bücher, welche die Kirchenmitglieder (bis 1966) ohne Erlaubnis nicht lesen durften. Nach wie vor dürfen a- ber nach katholischem Kirchenrecht Bischöfe Schriften prüfen und verwerfen. Lit.: Steuner, A., Index Romanus, ll.A. 1956; Wolf H., Inquisition, Index, Zensur, 2001

Börsenindex.




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