IndividualmarkeRegeltyp der Marke gem. § 3 Abs. 1 MarkenG. Inhaber einer Individualmarke können nach §7 MarkenG natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein. Gegenbegriff ist die Kollektivmarke i. S. d. § 97 MarkenG.
Weitere Begriffe : Arbeitsgenehmigung | Geschwindigkeitsbegrenzungen | Beschuldigung, falsche |
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