Indiz

(lat.: indicium = Anzeige; Anzeichen; Beweis); Tatsache, deren Vorhandensein mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine andere Tatsache schließen läßt.

(lat. = Verdachtsanzeichen), Indizienbeweis.

([N.] Anzeichen) ist die Tatsache, aus deren Vorhandensein auf eine andere Tatsache geschlossen werden kann (z.B. Rauch Feuer, Lüge Unredlichkeit, Schmiere Betrug, schlechte Noten Mängel, Rechtsbruch Korruption).

Indizienbeweis.




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