Industriemeister(geprüfter I.) ist eine dem Handwerksmeister verwandte, gehobene berufliche Qualifikation, die in der Regel nach Abschluss einer Berufsbildung und einer anschließenden praktischen Tätigkeit erlangt werden kann. Ein I. erhält nach bestandener Meistprüfung einen Meisterbrief der Industrie- und Handelskammer. Der Abschluss als I. ist u. a. für die Ausbilderqualifikation im Rahmen der Berufsbildung von Bedeutung.
Weitere Begriffe : Falschmünzer | Bedarfskompetenz | Rechtsanwaltsvertrag |
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