Industrieverbandsprinzip

ist der Grundsatz der Gliederung der Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Wirtschaftsbereichen (z.B. Einzelgewerkschaften) statt etwa nach Berufen.

ist der maßgebende Gesichtspunkt für die Zugehörigkeit zu den im Deutschen Gewerkschaftsbund und im Christlichen Gewerkschaftsbund zusammengeschlossenen Gewerkschaften. Es bedeutet, dass die Arbeitnehmer eines Betriebes derjenigen Gewerkschaft angehören, zu deren Industriezweig der Betrieb gehört (z. B. Metall, Chemie). Ein gewisser Gegensatz zum I. liegt im Berufsverbandsprinzip.




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