Industrieverbandsprinzip ist der Grundsatz der Gliederung der Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Wirtschaftsbereichen (z.B. Einzelgewerkschaften) statt etwa nach Berufen.
Weitere Begriffe : Nottestamente | Verdienstausfall | nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch |
MMnews
|