BerufsverbandsprinzipDas B. liegt Zusammenschlüssen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften) zugrunde, die nur Mitglieder eines bestimmten Berufszweigs aufnehmen (z. B. Handwerker, Angestellte). Industrieverbandsprinzip.
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