Inhaberzeichen, einfache Legitimationszeichen Fahrkarten, Theaterkarten, Bade-, Speise-, Biermarken, Bons oder Gutscheine. I. sind Urkunden, in denen sich der Ausgebende dem (jeweiligen) Inhaber zu einer Leistung verpflichtet. Da sie den Inhalt der Verpflichtung zumeist nur unvollständig ausdrücken (meist fehlt auch die Unterschrift), sind sie keine echten -"»Inhaberpapiere, werden jedoch rechtlich (analog) wie diese behandelt. Sie haben bes. die Legitimationswirkung (Ausweiswirkung): durch Vorlage des
Weitere Begriffe : Politische Verdächtigung | Reichssiedlungsgesetz | Entziehungsanstalt |
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