Siehe auch: Forderungspfändung (lat. "Innehaltung"), bei der Pfändung einer Forderung das Gebot des Gerichts an den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbes. ihrer Einziehung, zu enthalten, § 829 ZPO. Pfändung.
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Weitere Begriffe : Zweckgemeinschaft | Gotteslästerung | Ersatz von Arbeitslosengeld II
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