Innenvollmacht
Siehe auch: Vollmacht
ist die durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilte Vollmacht. Aussenvollmacht ist die Mitteilung an den Geschäftsgegner, dass eine bestimmte Person Vollmacht hat.
Vollmacht Lit.: Hofmann, K., Vollmachten, 8. A. 2002
Vollmacht.
Vollmacht.
Vorheriger Fachbegriff: Innenverhältnis | Nächster Fachbegriff: Innerbetrieblicher Schadensausgleich