Innenvollmacht

Siehe auch: Vollmacht

ist die durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilte Vollmacht. Aussenvollmacht ist die Mitteilung an den Geschäftsgegner, dass eine bestimmte Person Vollmacht hat.

Vollmacht Lit.: Hofmann, K., Vollmachten, 8. A. 2002

Vollmacht.

Vollmacht.




Vorheriger Fachbegriff: Innenverhältnis | Nächster Fachbegriff: Innerbetrieblicher Schadensausgleich


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen