InstallationsmonopolAls I. bezeichnete man Regelungen, nach denen die Abnehmer von Elektrizität oder Gas verpflichtet waren, die erforderlichen Geräte und Vorrichtungen vom Energiewirtschaftsunternehmen zu beziehen. Ein I. in diesem Sinne gibt es heute nicht mehr.
Weitere Begriffe : Betriebsgefahr | Nebenintervenient | Marktfriede |
MMnews
|