Elektrizität elektrische Energie, elektrischer Strom. Die E. ist nach der bisherigen Verkehrsauffassung keine Sache, wird aber im Zivilrecht wie eine solche behandelt; im Strafrecht gibt es den besonderen Straftatbestand der Stromentwendung.
Weitere Begriffe : Nadelgeld | kumulativ | Massegläubiger |
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