Instanz (Rechtszug)Für den überwiegenden Teil aller gerichtlichen Verfahren ist vorgesehen, daß die Entscheidung des zunächst damit befaßten Gerichts durch ein anderes, höheres Gericht überprüft werden kann, wenn sich einer der Beteiligten damit nicht zufrieden geben will. In vielen Fällen ist auch noch eine Überprüfung der Entscheidung des höheren Gerichts durch ein noch höheres Gericht vorgesehen. Man spricht in diesen Fällen von der ersten, zweiten und oft auch dritten Instanz, insgesamt von einem Instanzenzug. Wegen der Einzelheiten Rechtsmittel. Daraus ergibt sich eine recht lange Dauer gerichtlicher Verfahren. Diese wird in letzter Zeit angegriffen, immer wieder wird eine Einschränkung der Rechtsmittel, eine «Verkürzung des Instanzenzuges» verlangt, z.B. im Asylrecht. Hierbei ist jedoch sorgfältig abzuwägen, ob der dadurch erzielte Zeitgewinn den notwendigerweise ebenfalls eintretenden Verlust an Rechtsstaatlichkeit lohnt.
Weitere Begriffe : Zustimmungsgesetz | Bande | Verbesserung der Wohnverhältnisse |
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