Instanzentbindungist im neuzeitlichen Strafprozessrecht die vorläufige Beendigung eines Verfahrens aus Mangel an Beweisen mit der jederzeitigen Möglichkeit des Neubeginns. absolutio ab instantia Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005
Weitere Begriffe : Antragsveranlagung | Betriebsrisikolehre | Strafprozessordnung |
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