International Financial Reporting Standards (IFRS)
1.
Die IFRS (= Internationale Rechnungslegungsstandards) - früher erlassene Normen werden International Accounting Standards (IAS) genannt - regeln die Rechnungslegung bestimmter Kapitalgesellschaften. Die IAS und IFRS sind zunächst keine staatlichen Normen, sondern wurden von einer nichtstaatlichen internationalen Organisation entwickelt (International Accounting Standards Board-IASB). Der IASB wurde von den großen weltweit agierenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und internationalen Unternehmen ins Leben gerufen (vgl. a. US-GAAP).
2.
Die EU-VO 1606/2002 v. 19. 7. 2002 (ABl. EU L 243/1) verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen, von einigen Ausnahmen abgesehen, seit 2005 Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen; für Konzernabschlüsse nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie für Einzelabschlüsse besteht eine Option der EU-Mitgliedstaaten, IFRS-Abschlüsse wahlweise zuzulassen oder vorzuschreiben. In dem sog. Komitologieverfahren nach Art. 6 VO 1606/2002 wurden die meisten der IAS/IFRS durch VO 1725/2003 v. 29. 9. 2003 (ABl. EU L 261) unmittelbar geltendes EU-Recht.
3.
Der deutsche Gesetzgeber hat mit G v. 4. 12. 2004 (BGBl. I 3166) von den eröffneten Wahlrechten wie folgt Gebrauch gemacht: Für den Konzernabschluss Kapitalmarktorientierter Unternehmen gleten ab 1. 1. 2005 nach EU-Recht IAS/IFRS (vgl. § 315 a HGB). Für Einzelabschlüsse lässt der deutsche Gesetzgeber den Abschluss nach IAS/IFRS nur neben dem HGB-Abschluss zu informatiorischen Zwecken zu. Offen ist, ob der Gesetzgeber den IAS/IFRS-Abschluss an der Stelle eines HGB-Abschlusses auch für den Einzelabschluss zulassen wird.
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