Invalidenrente für Behinderte

Leistung der Rentenversicherung in der ehem. DDR; seit 1. 1. 1992 ist an ihre Stelle die Berufsunfähigkeitsrente oder die Erwerbsunfähigkeitsrente getreten (§ 302 a SGB VI).




Vorheriger Fachbegriff: Invalide | Nächster Fachbegriff: Invalidenversicherung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen