Irregularitätkatholisches Kirchenrecht.Weihehindernis, durch welches die Ordination (Weihe) unzulässig wird bzw. durch welche ein Ordinierter in der Ausübung der Weihebefugnisse gehindert wird. Wer trotz I. geweiht worden ist, ist dennoch gültig geweiht. Wer später irregulär wird, übt die Weihefunktionen zwar verbotenerweise, aber dennoch gültig aus. I.en sind: Mangel ehelicher Geburt, schwere Körpermängel, Geisteskrankheit, mehrmalige Verheiratung in der Vergangenheit. Die I. folgt weiter für den Scharfrichter und den Richter, die ein Todesurteil gefällt haben, aus diesen Tätigkeiten. Endlich begründen Apostasie, Häresie, Selbstverstümmelung und schwere Verbrechen und Vergehen die I.
Weitere Begriffe : Bruchteilsgemeinschaft | ICAO | Sympathiestreik |
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