Jagd wildereiStraftat, die begeht, wer unter Verletzung fremden Jagdrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich zueignet oder wer eine diesem Recht unterliegende Sache (verendetes Wild) sich zueignet, beschädigt oder zerstört.
Weitere Begriffe : gekreuzte Mordmerkmale | Hinterziehungszinsen | culpa in abstracto |
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