Jesus-Prozess

In der Nacht zum 7. April, wahrscheinlich des Jahres 30, wurde J. durch das Verhaftungskommando des jüdischen Hohen Rates in einem Garten des Ölberges östlich von Jerusalem festgenommen und sofort vor das Synedrium ins Haus des Hohen Priesters Kaiphas gebracht. Anklagebehauptung: J. habe den Tempel zerstören wollen. Da die Belastungszeugen sich widersprachen (was die Anklage zu Fall brachte), fragte Kaiphas zum Vorwurf der "Gotteslästerung": "Bist Du der Messias, der Sohn des Hochgelobten?" Als J. antwortete: "Ich bin es, und Ihr werdet den Menschensohn sitzen sehen zur Rechten der Kraft und kommend mit den Wolken des Himmels", sprachen die 71 Richter einstimmig das Todesurteil. Um die nach römischem Besatzungsrecht erforderliche Vollstreckungsgenehmigung zu bekommen, gingen die Juden am nächsten Morgen (Karfreitag) zum Statthalter Pontius Pilatus. Da dieser zögerte, erhoben die Juden dort den Vorwurf, J. wolle König der Juden sein. Als J. auf diese (dritte) Anklage antwortete: "Mein Königtum ist nicht von dieser Welt..jeder, der aus der Wahrheit ist, hört meine Stimme", fragte Pilatus skeptisch: "Was ist Wahrheit? Ich finde keine Schuld an ihm." Die Juden drohten nun Pilatus mit einer Anzeige beim Kaiser in Rom. Pilatus versuchte noch dreimal, Jesus zu retten: zunächst durch Verweisung des Falles an den Vierfürsten Herodes Antipas (der den Angeklagten als unschuldig wieder zurückschickte), sodann durch Amnestierung anlässlich des Passah-Festes (die aufgewiegeite Menge gab aber den Räuber Barrabas frei, nicht J.), endlich durch Geisselung, in der Hoffnung, die Juden würden sich damit zufriedengeben. Pilatus gab nun nach: "Nehmt ihn hin und kreuzigt ihn." Von römischen Soldaten wurde J. sodann am selben Tage gekreuzigt. - Zeugnis hierfür liefert ausser den vier Evangelisten auch der römische Schriftsteller Tacitus (115): "Der Urheber dieses Namens Christus war unter der Regierung des Tiberius durch den Statthalter Pontius Pilatus hingerichtet worden." Dass dieses Urteil nach Inhalt und Form fehlerhaft, also Justizmord war, bezweifelt heute niemand. So widerspricht dem jüdischen Prozessrecht Verhandlung zur Nachtzeit und am Rüsttag vor einem Feiertag; Zeugen, Ankläger und Richter waren zum Teil dieselben Personen; bei der Abstimmung hätte zuerst der Jüngste abstimmen müssen, statt dessen gab Kaiphas seine Meinung kund; zwischen Prozess und Urteil hätte ein Tag Pause liegen müssen; wenn alle Richter für Todesstrafe stimmten, hätte das nach jüdischem Recht Freispruch bedeutet.




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