Jeweiligkeitsklauseln
Im Arbeitsrecht :
heissen Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen, arbeitsvertraglichen Einheitsregelungen u. Arbeitsverträgen, mit denen erreicht werden soll, dass sich das Rechtsverhältnis nach den jeweils geltenden Bestimmungen richtet. Sie müssen klar u. eindeutig gefasst sein; als besondere Form des Widerrufsvorbehalts decken sie nur solche Änderungen, die sich im Rahmen des Angemessenen (§ 315 BGB) halten.
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