JosefseheEhe, in der die Gatten keine Geschlechtsgemeinschaft haben; gegen den Willen eines Gatten ehewidrig. Wenn die J. schon bei der Trauung gewollt war, ist die Ehe nach kath. Kirchenrecht ungültig, nach staatlichem Recht aber nicht.
Weitere Begriffe : Weitere Beschwerde | Niederschrift | Pressure Groups |
MMnews
|