Jugendschöffenwerden vom Jugendwohlfahrtsausschuss (Jugendamt) vorgeschlagen u. von einem beim Amtsgericht gebildeten Ausschuss ausgewählt (§ 35 JugendgerichtsG, § 42 ff. GVG).
Weitere Begriffe : Hilfebedürftigkeit | EDU | Vollzugslockerung |
MMnews
|