Körperschaft des Öffentlichen Rechts

Körperschaften des Öffentlichen Rechts sind juristische Personen. Man versteht darunter den Staat in seiner Gesamtheit, die einzelnen Länder ebenso wie die Gemeinden und Kreise. Sie haben ein Verwaltungsvermögen, das unmittelbar der öffentlichen Verwaltung dient, wie insbesondere Schulen oder Bürobehördengebäude. Sie sind Träger besonders ausgestalteter Rechte und Pflichten, die gesetzlich festgelegt sind.
ist ein mitgliedschaftlich organisierter, rechtsfähiger Verband, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt, z.B. die Träger der Krankenversicherung (Sozialversicherung).




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