Körperschaft des Öffentlichen Rechts Körperschaften des Öffentlichen Rechts sind juristische Personen. Man versteht darunter den Staat in seiner Gesamtheit, die einzelnen Länder ebenso wie die Gemeinden und Kreise. Sie haben ein Verwaltungsvermögen, das unmittelbar der öffentlichen Verwaltung dient, wie insbesondere Schulen oder Bürobehördengebäude. Sie sind Träger besonders ausgestalteter Rechte und Pflichten, die gesetzlich festgelegt sind.
Weitere Begriffe : Sicherheitsleistung, prozessuale | Affektion | Einkunftsermittlung |
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