Kündigungsschutzgesetz, Abk. KSchG: Gesetz, welches einen allgemeinen Kündigungsschutz gegenüber Arbeitgeberkündigungen gewährt. Das KSchG ist anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (§ 1 Abs. 1 KSchG - persönliche Voraussetzung) und in dem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer dauerhaft tätig sind (§ 23 Abs. 1 S. 3 KSchG - sachliche Voraussetzung). Kleinbetrieb; Kündigung
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