Kabinettsvorlageist die der Regierung meist von einem Minister zur Beratung und Beschlussfassung (schriftlich) unterbreitete Angelegenheit (insbesondere der Entwurf eines Gesetzes oder einer Rechts Verordnung), aus der sich vielfach eine Gesetzesvorlage entwickelt.
Weitere Begriffe : Garantiegeschäft | Pflegehilfsmittel | Rheinschiffahrtsgericht |
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