Kabinettsvorlagensind die Angelegenheiten, die der Bundesregierung oder einer Landesregierung (Kabinett) als Kollegium - meist von einem Minister - zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet werden. Dazu gehören nach § 15 der Geschäftsordnung der BReg. alle Angelegenheiten von allgemeiner innen- oder außenpolitischer, wirtschaftlicher, sozialer, finanzieller oder kultureller Bedeutung, insbes. alle Gesetzentwürfe (Gesetzgebungsverfahren, 3) und solche von Verordnungen der BReg. Ferner werden als K. die von der BReg. auf Grund ihres Initiativrechts bei den gesetzgebenden Körperschaften eingebrachten Gesetzesvorlagen bezeichnet (richtiger: Gesetzesvorlagen der Bundesregierung).
Weitere Begriffe : Gefährliche Stoffe | Vorausvermächtnis | Altersteilzeitgesetz |
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