Kameralistikist ein in der deutschen Literatur des 18. Jh. gebräuchlicher Ausdruck für die Finanzwissenschaft. Gegenstand dieser Wissenschaft waren damals in erster Linie die Grundsätze für die Verwaltung der Kammergüter der Fürsten, vor allem der Domänen. Unter kameralistischer Haushaltsführung versteht man die herkömmliche Haushaltsführung, die im Gegensatz zur Doppik nur Einnahmen und Ausgaben auflistet (s. Haushaltsrecht, 9).
Weitere Begriffe : Kriegswaffengesetz | Doppelverwertungsverbot | Höchstpreise |
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