Kameralistik

ist ein in der deutschen Literatur des 18. Jh. gebräuchlicher Ausdruck für die Finanzwissenschaft. Gegenstand dieser Wissenschaft waren damals in erster Linie die Grundsätze für die Verwaltung der Kammergüter der Fürsten, vor allem der Domänen. Unter kameralistischer Haushaltsführung versteht man die herkömmliche Haushaltsführung, die im Gegensatz zur Doppik nur Einnahmen und Ausgaben auflistet (s. Haushaltsrecht, 9).




Vorheriger Fachbegriff: Kaltmiete | Nächster Fachbegriff: Kaminkehrer


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen