Kanzler

Bundeskanzler.

ist im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Recht der Angehörige oder Leiter einer Kanzlei, in der Gegenwart ein leitender Beamter der Universitätsverwaltung. Reichskanzler, Bundeskanzler Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005

1. Kurzbezeichnung für Bundeskanzler; 2. Amtsbezeichnung des leitenden Verwaltungsbeamten an verschiedenen Hochschulen.




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