Kapitalabfindungenauf Grund der gesetzlichen Rentenversicherung und der beamtenrechtlichen Versorgung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 3 EStG). S. a. Abfindung (6).
Weitere Begriffe : Winterschluftverkauf | konkurrierende Gesetzgebungskompetenz | Jugendstrafanstalt |
MMnews
|