KapitalertragssteuerEine Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer, die von Kapitalerträgen erhoben wird. Der K. unterliegen insbesondere: Gewinnanteilen (Dividenden) aus Aktien, Kuxen, Genussscheinen, GmbH-Anteilen, Genossenschaftsanteilen und Anteilen an einer "Stillen Gesellschaft, ferner Zinsen aus Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen. Die K. beträgt 25 bzw. 30 Prozent des Kapitalertrags. Sie ist vom Schuldner der Kapitalerträge (z. B. von der AG) einzubehalten und innerhalb eines Monats an das Finanzamt abzuführen, §§ 43 ff. EStG.
Weitere Begriffe : Justizkosten | Beitragsgeminderte Zeiten | Freistellung |
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