Kartelle

Als K. werden Absprachen zwischen auf demselben (Angebots- oder Nachfrage-)Markt als Wettbewerber gegenüberstehenden Unternehmen (Horizontalvereinbarungen) bezeichnet, bei denen es um ein gemeinsames Auftreten gegenüber der Marktgegenseite geht. Dabei werden häufig Preise abgesprochen oder Märkte und Kunden räumlich oder der Sache nach aufgeteilt. K. sind nach deutschem und europäischem Kartellrecht grundsätzlich verboten.




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