Kassageschäftist ein Geschäft an der Börse, das sofort oder kurzfristig - binnen 2 Börsentagen - erfüllt werden muss (an Warenbörsen: Lokogeschäft). Im Handelsverkehr ist K. im weiteren Sinne jedes unter sofortiger Barzahlung abzuwickelnde Geschäft. Gegensatz: Termingeschäft.
Weitere Begriffe : DNA-Identitätsfeststellungsgesetz | Bundesprüfstelle | Überprüfungsuntersuchung |
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