Kassationshofhöheres Gericht, das die Entscheidungen unterer Gerichte bestätigen oder aufheben (kassieren), aber nicht durch eigene Urteile ersetzen kann; im Fall der Aufhebung (Kassation) muss das untere Gericht erneut tätig werden. K. in der Schweiz Teil des dortigen Bundesgerichts.
Weitere Begriffe : Bonner Quart | Luhmann, Niklas | Lebensunwertes Leben |
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