Kassation ([zu lat.] cassus [Adj.] leer) ist im älteren und ausländischen Recht die Vernichtung eines Urteils auf Grund eines Rechtsmittels (Nichtigkeitsbeschwerde) . Lit.: Skedl, F., Die Nichtigkeitsbeschwerde in ihrer geschichtlichen Entwicklung, 1886
Weitere Begriffe : Gutgläubiger Eigentumserwerb | Vormietrecht | Forstschaden |
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