Kastratton(lat.: castrare = entmannen); eine gegen die Auswirkung eines abnormen Geschlechtstriebes gerichtete Behandlung, bei der die Keimdrüsen eines Mannes absichtlich entfernt oder dauernd funktionsunfähig gemacht werden. Ist zulässig, wenn der Betroffene über 25 Jahre alt ist, in die K. einwilligt, vorher von einem Gutachter untersucht worden ist, der die K. gutgeheißen hat, und die Behandlung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vorgenommen wird. Unter den gleichen Voraussetzungen, aber ohne Mindestalter, ist auch eine sonstige Behandlung von Mann oder Frau erlaubt, die eine dauernde Funktionsunfähigkeit der Keimdrüsen nicht notwendig, aber möglicherweise zur Folge hat (z.B. mittels radioaktiver Bestrahlung).
Weitere Begriffe : Hochschulrahmengesetz | Rechtfertigung | Maßregeln der Besserung und Sicherung |
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